NIE-Nummer auf Mallorca beantragen
Die NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Diese Nummer wird insbesondere zur Bezahlung von Steuern in Spanien oder zur Eintragung einer Immobilie ins spanische Grundbuch benötigt.
Wenn Sie eine NIE benötigen, können Sie mit unserer Hilfe lange Wartezeiten auf einen Termin und Komplikationen mit Behörden vermeiden. Sie erhalten Ihre NIE in ca. sechs Wochen nach Einreichung der Unterlagen (Stand: Mai 2025). Siehe auch Dauer.

Ablauf NIE-Antrag
Bei Beantragung einer Steuernummer auf Mallorca können Ihnen auf zwei Arten helfen:
- Sie können bei einem Notar in Ihrer Nähe (in Spanien oder außerhalb) eine notarielle Vollmacht unterzeichnen, mit der wir Ihre spanische Steuernummer beantragen können. Entweder wir senden Ihnen eine Vorlage für die Vollmacht zu oder klären die Details direkt mit Ihrem Notar.
- Ebenso ist eine Beantragung bei einem kurzen persönlichen Termin bei der Anwaltskammer im Zentrum von Palma möglich. Kurzfristige Termine sind oft möglich. Sie benötigen hierfür lediglich Ihren Ausweis oder Pass bzw. eine beglaubigte Kopie davon.
Um die NIE als Steuernummer zu verwenden, muss die Nummer nach Erhalt noch bei der Finanzbehörde angemeldet bzw. aktiviert werden.
Dauer bis zum Erhalt einer Steuernummer auf Mallorca
Nach Einreichung des NIE-Antrags über die Anwaltskammer erhalten wir die NIE im Winterhalbjahr in der Regel innerhalb von ca. zwei Wochen. In den Sommermonaten dauert es meist etwas länger. Die voraussichtliche Dauer kann zum Zeitpunkt der Antragstellung erfragt werden.
Eine Verkürzung der Bearbeitungszeit durch direkte Antragstellung bei einer Ausländerbehörde in einer anderen Stadt ist in dringenden Fällen ggf. möglich.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Für die Vorbereitung des Antragsformulars bzw. einer Vollmacht-Vorlage benötigen wir von Ihnen eine Kopie oder ein Foto von Ihrem Pass oder Ausweis und die folgenden Angaben:
- Die Vornamen Ihrer Eltern.
- Ihre Wohnsitzadresse.
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Mit der NIE verfolgter Zweck.
Kosten NIE Nummer
Gerne teilen wir Ihnen die Kosten individuell auf Anfrage mit. Mit folgenden Kosten ist für unsere Hilfe bei der Beantragung der NIE-Nummer zu rechnen:
- 400 € p. P. – ggf. zzgl. Aufpreis in Eilfällen.
- Ermäßigung 50% für jede weitere Person bei gleichzeitiger Beantragung, z.B. Ehepartner, Geschwister, Bekannte, Miterben etc..
- Notargebühren für beglaubigte Ausweiskopie und Vollmacht und Versandkosten der Unterlagen.
- Einreichung des Formulars Modelo 030 bei der Finanzbehörde zur Aktivierung der NIE-Nummer – 150€.
- Falls gewünscht/notwendig: Gleichzeitige Beantragung der digitalen Signatur 200€.
Was ist eine NIE?
Die NIE-Nummer ist eine Bürgeridentifikationsnummer für Nicht-Spanier in Spanien. Wer aus spanischer Sicht als Ausländer wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien hat, erhält auf Antrag eine solche Bürgernummer.
Ausgeschrieben bedeutet NIE auf Spanisch Número de Identidad de Extranjero, was wörtlich übersetzt „Identitätsnummer für Ausländer“ bedeutet. Diese NIE-Nummer wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil registriert.
Beim spanischen Finanzamt dient die NIE nach separater Anmeldung zugleich als Steuernummer und wird dann NIF Número de Identificación Fiscal genannt. Die NIE oder NIF muss bei allen möglichen Anträgen, Erklärungen, Formalitäten gegenüber spanischen Behörden und vor allem bei Steuererklärungen angegeben werden. Auch auf spanischen Verträgen wird die NIE bei den persönlichen Daten der Vertragsschließenden genannt.
Für was benötigt man die NIE?
Ohne NIE-Nummer kommt man beim spanischen Grundbuchamt und beim Finanzamt nicht weiter. Wer eine Immobilie erwerben möchte oder Erbe eines Hauses oder einer Wohnung in Spanien geworden ist, benötigt deshalb eine NIE, auch wenn es sich nur um eine Ferienimmobilie handelt.
Immobilienkäufer oder Erben benötigen die spanische Identifikationsnummer bei der Unterzeichnung des Notarvertrages oder allerspätestens für die Bezahlung der Grunderwerbssteuer und die Eintragung ins Grundbuch. Dies gilt auch für Erben, die die Immobilie sofort verkaufen wollen.
Auch für den Abschluss von Versorgungsverträgen (Strom, Wasser, Internet etc.), von Versicherungen oder für die Anmeldung eines Pkw in Spanien ist die Bürgernummer erforderlich. Auch spanische Banken verlangen teilweise die NIE, um ein Konto zu eröffnen. Eine Firma zu gründen oder sich selbstständig zu machen, ist ebenfalls nur mit der NIE möglich.
Wer seinen Wohnsitz nach Spanien verlegen möchte, benötigt die NIE für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (spanisch: empadronamiento) sowie beim Ausländerregister für EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien.
Ist die NIE auch die spanische Steuernummer?
Die NIE ist bei Ausländern auch die Steuernummer. Dies ist aber nicht automatisch so, sondern die NIE muss dafür beim Finanzamt angemeldet werden.
Wer eine Immobilie erbt oder kaufen möchte, muss die NIE mit dem Modelo 030 als Steuernummer anmelden. Dies können wir gerne für Sie auch ohne Ihre Anwesenheit in Spanien erledigen. Damit wird die NIE zur Steuernummer.
Wer einer selbstständigen Tätigkeit in Spanien nachgehen möchte, muss noch weitere Schritte erledigen um eine Steuernummer zu bekommen. Hierfür erfolgt die Anmeldung mit dem Modelo 036.
Auf dem Formular Modelo 030 zur Aktivierung der NIE beim Finanzamt kann ausgewählt werden, ob der Wohnsitz in Spanien ist oder nicht. Eine NIE hat also mit dem Steuerwohnsitz nichts zu tun. Ob der Steuerwohnsitz in Spanien liegt, bestimmt sich nach den einschlägigen Steuergesetzen (183-Tage-Regel, Mittelpunkt der Lebensinteressen usw.).
NIE Nummer selbst beantragen
Grundsätzlich kann man die NIE auch selbst beantragen. Das kann sich jedoch sowohl vor Ort bei den Behörden in Spanien als auch bei den spanischen Auslandsvertretungen mitunter als kompliziert erweisen.
Eine NIE kann man zum einen bei den spanischen Konsulaten und Botschaften beantragen. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretung. Je nach Konsulat gibt es jedoch extrem lange Wartezeiten für einen Termin.
Vor Ort, zum Beispiel auf Mallorca, erhalten Sie die NIE-Nummer auf Antrag bei den Ausländerämtern Extranjería bzw. bei der Polizei. Auch auf diesem Weg sind die Wartezeiten auf einen Termin meist sehr lang. Eine weitere Herausforderung bei der Beantragung vor Ort in Spanien ist, dass alle Unterlagen genau so vorbereitet und mitgebracht werden müssen, wie es von den Behördenmitarbeitern erwartet wird. Auf der offiziellen Website zur Terminvergabe können Sie ein Ausländeramt in Ihrer Nähe auswählen und einen Termin vereinbaren.
Für die Beantragung der NIE sind das amtliche Antragsformular EX15, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis bzw. eine beglaubigte Kopie davon sowie der Nachweis über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr (Modelo 790) erforderlich. Wer nicht persönlich vor Ort sein kann, hat die Möglichkeit, sich bei der Beantragung der NIE mit einer notariellen Vollmacht vertreten zu lassen.
Von Staatsangehörigen von Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wird zusätzlich ein Nachweis über den beabsichtigten Verwendungszweck der NIE verlangt.
Fragen und Antworten
Ja, es ist eine einheitliche Nummer für ganz Spanien, unabhängig vom Ort der Beantragung.
Jeder, der eine Verbindung zu Spanien hat, die über einen Urlaubsaufenthalt hinausgeht. Im Zweifelsfall kann es nicht schaden, die NIE zu haben. Wer einen Zweitwohnsitz in Spanien plant oder dauerhaft nach Spanien auswandern will, braucht früher oder später die NIE.
In Spanien gibt es eine einheitliche Personennummer für spanische Staatsangehörige. Diese einheitliche Personen-ID für Spanier wird DNI genannt. DNI ist auch ein Synonym für den spanischen Personalausweis, auf dem diese Nummer steht. Eine NIE-Nummer hingegen ist für Nicht-Spanier das Pendant zur DNI.
Die NIE-Nummer bleibt ein Leben lang gleich und ist ein Leben lang gültig. Auch wenn Sie Spanien wieder verlassen.
Bei einem spanischen Notar kosten Vollmachen normalerweise ca. 50 – 70 EUR. Bei Notaren in Deutschland ist bei einer bloßen Unterschriftsbeglaubigung mit einem ähnlich niedrigen Kostenrahmen zu rechnen.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht
Stellen Sie hier eine unverbindliche Anfrage für eine erste Einschätzung. Die erste Beantwortung Ihrer Anfrage ist kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn wir in der Folge für Sie tätig werden oder Sie eine weitergehende Beratung wünschen.


