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Notarielle Urkunden Spanien

Im internationalen Kontext ist die direkte Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen nicht immer einfach. Die wenigsten Notare in Spanien sprechen Deutsch und kaum ein spanischer Notar hat tiefere Kenntnisse im ausländischen Recht. Auf der anderen Seite können auch die deutschen Notare meist kein Spanisch und kennen sich mit den spanischen Gepflogenheiten nicht aus.

Rechtsanwalt Alexander Cebulla ist kein Notar, kennt aber beide Rechtssysteme und kann mit länderübergreifender Erfahrung beraten. Gerne bereite ich spanische Texte zur Unterzeichnung bei einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz vor oder berate Sie im Hinblick auf einen Notartermin in Spanien.

Unterzeichnung von Urkunden auf Spanisch bei Notaren außerhalb Spaniens (insb. Vollmachten)

Manchmal ist es schwierig, für einen Notartermin in Spanien persönlich anzureisen. Gerade in Zeiten von Corona. Wird eine notarielle Urkunde zur Verwendung in Spanien benötigt, zum Beispiel eine Vollmacht, dann ist es oft auch möglich, dieses Dokument bei einem Notar außerhalb Spaniens zu unterzeichnen.

Rechtsanwalt Alexander Cebulla erstellt Ihnen hierfür die Texte auf Spanisch, wenn der Notar und dessen Mitarbeiter der Sprache nicht mächtig sein sollten oder wenn Unsicherheiten darüber bestehen, wie der Inhalt einer Urkunde formal aussehen muss.

Beratung und Hilfe für Notartermin auf Mallorca

Wenn Sie auf Mallorca sind und bei einem spanischen Notar eine notarielle Urkunde unterzeichnen möchten, ist es meist ratsam, zur Absicherung einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Nicht nur, weil die Kommunikation mit den Mitarbeitern des Notariats schwierig ist und Sie ja vielleicht etwas unterschreiben, was Sie so gar nicht wollten.

Notare in Spanien leisten nur oberflächliche Rechtsberatung in Standardfällen und vertreten nicht immer ausreichend die Interessen der unterzeichnenden Parteien. Dies ist ein großer Unterschied zu Notaren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die viel umfassenderer Rechtsberatung leisten. Hauptaufgabe eines spanischen Notars ist nur die Beglaubigung an sich und die Identifizierung der unterzeichnenden Personen, da gerät die Rechtsberatung oft in den Hintergrund.

Wer seine Interessen vertreten wissen möchte, gerade bei Auslandsbezug und ausländischem Recht und wer schlicht rein sprachlich verstehen will, was er unterzeichnet, sollte einen Notartermin auf Mallorca nicht alleine wahrnehmen. Ein Übersetzungsservice ist aber nicht immer ausreichend, denn Rechtsbegriffe können in einer anderen Sprache eine ganz andere Bedeutung haben und eine rechtliche Beratung ist bei einigen Urkunden unerlässlich. Das gilt insbesondere für die Erstellung eines Testaments in Spanien bei einem spanischen Notar.

Gängige notarielle Urkunden in Spanien

Adressen der Notare auf Mallorca

Auf Mallorca gibt es in jeder etwas größeren Ortschaft Notare, teils auch in kleinen Dörfern. Bis auf ganz wenige Ausnahmen ist die Wahl des Notars dem Unterzeichner unterlassen. Die Kontaktdaten der Notare auf Mallorca finden Sie auf der Webseite der Notarkammer der Balearen und natürlich auch über Google Maps.

Beantragung von Abschriften alter notarieller Urkunden

Wir helfen gerne auch bei der Beantragung von Kopien alter Urkunden, die bei einem Notar in Spanien, in einem spanischen Konsulat oder einer Botschaft unterzeichnet wurden. Um die Urkunde zu finden, wird Ort und Datum der Unterzeichnung benötigt, der Namen des Notars und, falls bekannt, die Protokollnummer. Diese Daten können meist über einen Grundbuchauszug oder Handelsregisterauszug ermittelt werden.

Ein berechtigtes Interesse ist nur dann darzulegen, wenn die beantragende Person die Urkunde nicht selbst unterzeichnet hat oder dabei vertreten wurde oder sonst namentlich in der Urkunde genannt ist.