Notarurkunden und Vollmachten mit Spanienbezug
Herr Cebulla berät und hilft in internationalen Sachverhalten mit länderübergreifender Erfahrung.
Notarielle Urkunden mit Spanienbezug
Im internationalen Kontext ist die direkte Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen nicht immer einfach. Nur wenige Notare in Spanien sprechen Deutsch oder verfügen über vertiefte Kenntnisse des ausländischen Rechts.
Umgekehrt sprechen Notare außerhalb Spaniens normalerweise kein Spanisch. Ebenso wissen sie nicht, welchen Inhalt eine Urkunde genau haben muss, damit sie in Spanien ohne Probleme verwendet werden kann.
Herr Cebulla steht gerne zur Verfügung, wenn Sie
- Bei einem Notartermin in Spanien von einem Berater oder Übersetzer begleitet werden möchten.
- Eine spanische oder zweisprachige Textvorlage für einen Notartermin außerhalb Spaniens benötigen.
- Eine Kopie einer spanischen notariellen Urkunde beantragen möchten, die Sie in der Vergangenheit unterzeichnet haben.
Zweisprachige Textvorlagen Deutsch-Spanisch für Notartermine außerhalb Spaniens (Vollmachten)

Manchmal ist es nicht möglich, zu einem Notartermin in Spanien persönlich anzureisen. Wird eine notarielle Urkunde zur Verwendung in Spanien benötigt, z.B. eine Vollmacht, ist es in den allermeisten Fällen auch möglich, die Urkunde bei einem Notar außerhalb Spaniens zu unterzeichnen.
Ein Notar außerhalb Spaniens ist jedoch in der Regel der Sprache nicht mächtig und weiß nicht genau, welchen Inhalt die Urkunde haben muss, damit sie ihren Zweck erfüllt und in Spanien problemlos verwendet werden kann.
Rechtsanwalt Alexander Cebulla hilft Ihnen in solchen Fällen und erstellt Textvorlagen in spanischer Sprache oder zweispaltig deutsch-spanisch. Diese individuellen Textvorlagen können dann bei Notaren außerhalb Spaniens vorgelegt und unterzeichnet werden. Dabei handelt es sich oft um Vollmachten, jedoch auch viele andere Arten von Urkunden können benötigt werden.
Je nach Sachverhalt steht Herr Cebulla auch als Bevollmächtigter zur Verfügung, um Urkunden in Spanien im Namen des Vollmachtgebers zu unterzeichnen.
Beratung und Übersetzungsdienste für Notartermine auf Mallorca und je nach Fall auch spanienweit
Wenn Sie eine notarielle Urkunde bei einem spanischen Notar unterzeichnen wollen, ist es in der Regel ratsam, sicherheitshalber einen deutschsprachigen Rechtsberater hinzuzuziehen. Einerseits ist es schwierig, sich mit dem Notariatspersonal zu verständigen. Vor allem aber muss vermieden werden, dass Sie etwas unterschreiben, was Sie gar nicht wollen.
Rechtsberatung durch Notare in Spanien
Notare in Spanien leisten Rechtsberatung nur in Standardfällen oder sehr oberflächlich und vertreten die Interessen der Parteien nicht immer ausreichend. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Notaren in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die eine wesentlich umfassendere Rechtsberatung erbringen. Die Hauptaufgabe eines spanischen Notars ist nur die Beglaubigung des Inhaltes einer Urkunde und die Identifizierung der Unterzeichner. Rechtsberatung tritt dabei oft in den Hintergrund.
Wer seine Interessen vertreten wissen will, insbesondere bei Auslandsbezug und Sachverhalten mit ausländischem Recht, oder wer einfach nur sprachlich verstehen will, was er da unterschreibt, sollte einen Notartermin auf Mallorca nicht alleine wahrnehmen. Dabei kann ein Dolmetscher oder Übersetzer hilfreich sein, aber noch besser ist es natürlich, wenn es sich um jemanden handelt, der mit den juristischen Fachbegriffen und Gepflogenheiten vertraut ist. Eine Rechtsberatung ist bei vielen Urkunden unbedingt zu empfehlen.
Gängige notarielle Urkunden in Spanien
- Immobilienkaufvertrag – Escritura de Compraventa
- Vollmacht – Escritura de Poder
- Erbannahme – Escritura de Aceptación de Herencia
- Hypothekenlöschung – Escritura de Cancelación de Hipoteca
- Testament – Testamento
- Neubauerklärung – Escritura de Declaración de Obra Nueva
- Teilungserklärung – Escritura de División Horizontal
Adressen der Notare auf Mallorca
Auf Mallorca gibt es in jeder etwas größeren Ortschaft Notare, teils auch in kleinen Dörfern. Bis auf wenige Ausnahmen ist die Wahl des Notars dem Unterzeichner überlassen. Die Kontaktdaten der Notare auf Mallorca finden Sie auf der Webseite der Notarkammer der Balearen oder auch wenn Sie bei Google Maps nach „Notaría“ suchen.
Beantragungsservice für Abschriften von in der Vergangenheit unterzeichneten notariellen Urkunden

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Besorgung von Kopien alter notarieller Urkunden, die bei einem Notar in Spanien, einem spanischen Konsulat oder einer spanischen Botschaft unterzeichnet wurden. Originalurkunden werden von dem Notar, dessen Nachfolger oder beauftragten Archiven über Jahrzehnte aufbewahrt.
Um eine Urkunde zu finden, benötigt man Ort und Datum der Unterzeichnung und idealerweise den Namen des Notars und die Protokollnummer. Diese Daten können in der Regel über einen Grundbuchauszug oder einen Handelsregisterauszug ermittelt werden.
Wenn Sie die Urkunde nicht selbst unterzeichnet haben oder darin nicht namentlich genannt sind, müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der Abschrift glaubhaft machen.