Erbschaftssteuer Spanien
Veröffentlicht am 13.11.2024

Die Erbschaftssteuer fĂŒr Deutsche in Spanien kann je nach Konstellation ĂŒberraschend niedrig, aber auch sehr hoch ausfallen. In manchen FĂ€llen kann sie gar einer Enteignung gleichkommen. Im Vergleich zu Deutschland sind die FreibetrĂ€ge in Spanien sehr klein, dafĂŒr sind die SteuersĂ€tze fĂŒr nahe Angehörige aber niedrig.
Das spanische Grundbuchamt wird eine Erbschaft bei einem Ferienhaus oder einer Liegenschaft nicht eintragen, wenn nicht gleichzeitig das Erbschaftssteuerformular vorgelegt wird. So wird sichergestellt, dass die Erben ihren Steuerpflichten nachkommen. Aber auch bei der Errichtung eines Testaments in Spanien, vor dem Kauf einer Immobilie oder bei Ăberlegungen, eine Erbschaft auszuschlagen, sollte berechnet werden wie hoch Erbschaftssteuer in Spanien ist.
Berechnung Erbschaftssteuer
Die Berechnung der Erbschaftsteuer fĂŒr AuslĂ€nder in Spanien kann im Einzelfall komplex sein. Nutzen Sie unseren Service zur Vorausberechnung der Erbschaftsteuer im Rahmen der Nachlassplanung oder bei einer Nachlassabwicklung.
Bereits vor dem Erwerb einer Immobilie kann es sinnvoll sein, sich mit der Erbschaftsteuer in Spanien zu beschÀftigen und diese einmal zu berechnen, um durch Gestaltungsmöglichkeiten spÀtere Erbschaftsteuerzahlungen zu minimieren oder zu vermeiden.
Anwendbares Erbschaftssteuerrecht
In Spanien gibt es ein zentralstaatliches Erbschaftsteuergesetz und lokale Erbschaftsteuergesetze der autonomen Gemeinschaften. Letztere sehen insbesondere fĂŒr nahe Verwandte deutlich gĂŒnstigere SteuersĂ€tze vor. Diese SteuerermĂ€Ăigungen und -befreiungen galten lange Zeit nicht fĂŒr Deutsche oder andere AuslĂ€nder, die ihren Wohnsitz nicht in der jeweiligen Region Spaniens hatten.
Bis zum Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom 03.09.2014 mussten nicht in Spanien ansĂ€ssige Personen die Erbschaftsteuer nach zentralstaatlichem Recht zahlen und nur in Spanien ansĂ€ssige Erben konnten sich auf das regionale Recht berufen. Dies hatte zum Teil auch innerhalb von Familien zu enormen Unterschieden bei der Steuerberechnung gefĂŒhrt, wenn beispielsweise ein Kind weiterhin in Spanien wohnte und das andere Kind auĂerhalb Spaniens.
Zentralstaatliches und regionales Erbschaftssteuerrecht

Diese Diskriminierung von Deutschen ohne Wohnsitz in Spanien gegenĂŒber Personen mit Wohnsitz in Spanien verstöĂt nach der zitierten Gerichtsentscheidung gegen geltendes EU-Recht. Seither können sich Erben auf das Recht des Ortes berufen, an dem sich der GroĂteil des Nachlassvermögens befindet. ZunĂ€chst galt die Neuerung nur fĂŒr EU-BĂŒrger, doch 2018 stellte ein weiteres Urteil des EuGH klar, dass die Diskriminierung auch fĂŒr Nicht-EU-BĂŒrger aufhören muss. Damit gelten die gĂŒnstigeren SteuersĂ€tze auch fĂŒr AuslĂ€nder mit Wohnsitz auĂerhalb der EU, wie etwa in der Schweiz.
Es handelt sich um ein Wahlrecht des Erben, ob das regionale oder zentralstaatliche Erbschaftssteuerrecht angewendet werden soll. In jedem Erbfall ist daher zu prĂŒfen, welche Vorschriften gĂŒnstiger sind.
Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones
Gesetzliche Grundlage der spanischen Erbschaftssteuer ist das Gesetz 29/1987 vom 18. Dezember Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, abgekĂŒrzt ISD, und die entsprechende DurchfĂŒhrungsverordnung 1629/1991.
Der BegĂŒnstigte einer Erbschaft, eines VermĂ€chtnisses, einer Schenkung oder einer Lebensversicherung ist nach diesem Gesetz steuerpflichtig. ZustĂ€ndig fĂŒr die Erhebung und Eintreibung der Erbschaftssteuer fĂŒr Deutsche ohne Wohnsitz in Spanien ist das zentrale Finanzamt in Madrid, auch wenn dann die SteuersĂ€tze nach regionalem Recht angewendet werden. FĂŒr in Spanien ansĂ€ssige Personen sind die lokalen FinanzĂ€mter der autonomen Regionen zustĂ€ndig.
Bewertung der Erbmasse
FĂŒr die Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer muss zunĂ€chst der Wert des Nachlasses in Spanien ermittelt werden. Das ist nicht immer einfach. Wie hoch die zu zahlende Erbschaftssteuer ausfĂ€llt, hĂ€ngt natĂŒrlich davon ab, wie der Nachlass bewertet wird.
Eine Erbschaft besteht in der Regel aus Geld- und Sachwerten. FĂŒr die steuerliche Bewertung ist grundsĂ€tzlich der Wert zum Todestag maĂgebend. Bei Bankkonten stellen die Banken eine entsprechende Bescheinigung ĂŒber vorhandene Produkte und Salden aus. Bei Immobilien ist seit Anfang 2022 der Katasterreferenzwert heranzuziehen, der im ĂŒbernĂ€chsten Abschnitt weiter erlĂ€utert wird.
Hausrat
Der Begriff „Hausrat“ scheint aus einer anderen Zeit zu stammen, ist aber im spanischen Erbrecht nach wie vor prĂ€sent. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer ist der Bemessungsgrundlage ein Betrag fĂŒr den Hausrat hinzuzurechnen. Art. 15 des span. ErbStG sieht vor, dass hier 3% des Wertes pauschal fĂŒr Hausrat hinzugerechnet werden mĂŒssen.
Bis vor nicht all zu langer Zeit wurde die Bemessungsgrundlage immer pauschal um 3 % erhöht, es sei denn, der vorhandene Hausrat betrug mehr als 3 % oder der aufwĂ€ndige zu fĂŒhrende Nachweis konnte erbracht werden, dass der Hausrat weniger als 3 % der gesamten Erbmasse wert ist.
Erbschaftssteuer RĂŒckerstattung prĂŒfen
Nach einem Urteil des obersten spanischen Zivilgerichts vom 18.05.2020 ist die Hinzurechnung eines Pauschalbetrags in Höhe von 3 % des gesamten Nachlasses zur Bemessungsgrundlage nicht mehr zulÀssig.
Zur Bewertung des Hausrats können nach dieser neueren Rechtsprechung nur GegenstÀnde herangezogen werden, die nach ihrer Eigenart, ihrem Wert und ihrer Funktion dem privaten oder persönlichen Gebrauch des Erblassers dienen. Bankkontosalden, Aktien oder nicht selbst genutzte Immobilien können nicht mehr als Grundlage der Bewertung des Hausrats herangezogen werden.
Wenn Sie in den letzten Jahren Erbschaftssteuer bezahlt haben, kann es sich lohnen, eine Neuberechnung vorzunehmen und zu viel bezahlte BetrĂ€ge zurĂŒckzufordern. Gerade bei âteurenâ Erbschaften von entfernteren Verwandten kann sich eine RĂŒckerstattung lohnen. In der Regel gilt hierfĂŒr eine Frist von 4 Jahren und 6 Monaten ab dem Todestag.
Der neue Katasterreferenzwert

Bei der Bewertung von spanischen Immobilien hatten Erben bei TodesfĂ€llen bis Ende des Jahres 2021 etwas mehr Freiheiten. Bis zu diesem Zeitpunkt war nach den gesetzlichen Bestimmungen in der notariellen ErbschaftssteuererklĂ€rung und dann in der SteuererklĂ€rung der valor real, der wirkliche Wert, anzugeben, Art. 9 Sp. ErbStG a.F.. Dieser âwirkliche Verkehrswertâ ist definiert als der Wert, den ein KĂ€ufer auf dem freien Markt bereit wĂ€re zu zahlen. Das Finanzamt konnte den angegebenen Wert aber natĂŒrlich beanstanden und selbst anders festsetzen und Nachzahlungen verhĂ€ngen.
Nach der Neufassung des Art. 9 Nr. 3 span. ErbStG ist fĂŒr die Bewertung von z.B. einer Ferienwohnung ab dem 1.1.2022 nunmehr der sog. Katasterreferenzwert (Valor de Referencia Catastral) maĂgeblich. Wenn der von den Beteiligten angegebene Wert ĂŒber dem Referenzwert liegt, wird der höhere Wert als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Nach der neuen Fassung des Art. 18 Nr. 1 span. ErbStG findet eine ĂberprĂŒfung des angebenen Wertes nicht statt, wenn dieser dem Katasterreferenzwert entspricht oder ein höherer Wert angegeben wurde.
Mögliche Gewinnsteuer-Ersparnis beim Verkauf der Immobilie
Nun kann man sich fragen, warum es Sinn macht, einen höheren Wert anzugeben und mehr Erbschaftssteuer zu bezahlen als eigentlich nötig wÀre. Nun, manchmal macht das Sinn. Dann nÀmlich, wenn der Erbschaftssteuersatz niedrig ist, z.B. wenn es sich bei den Erben um direkte Nachkommen handelt und ein baldiger Verkauf der Immobilie geplant ist.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass dadurch die relativ hohe Gewinnsteuer bei einem spĂ€teren Verkauf reduziert wird. FĂŒr die Berechnung der Gewinnsteuer des Erben bei einem spĂ€teren Verkauf gilt der zuvor im Rahmen der Erbschaft angegebene Wert als Anschaffungswert.
Eine individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater ist bei der Ermittlung des Immobilienwertes in jedem Fall zu empfehlen.
BeschrÀnkte Erbschaftssteuerpflicht von Nicht-Residenten
Hat der Erbe seinen stÀndigen Wohnsitz zum Beispiel in Deutschland oder in der Schweiz, so ist die spanische Erbschaftsteuer nur auf das in Spanien befindliche geerbte Vermögen zu entrichten. Diese beschrÀnkte Erbschaftsteuerpflicht wird in Spanien als Obligación Real bezeichnet und ist in Art. 7 span. ErbStG definiert. Hierunter fÀllt etwa ein Ferienhaus oder ein Konto bei einer spanischen Bank.
Neben der beschrĂ€nkten Erbschaftsteuerpflicht in Spanien besteht dann fĂŒr Deutsche in Spanien noch die Erbschaftsteuerpflicht im Heimatland, wobei eine Anrechnung der in Spanien gezahlten Steuern möglich ist.
Deutsche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Spanien, aus spanischer Sicht SteuerinlĂ€nder, unterliegen der unbeschrĂ€nkten Erbschaftsteuerpflicht. Diese ist in Art. 6 span. ErbStG geregelt und wird im Spanischen als ObligaciĂłn Personal bezeichnet. In diesem Fall unterliegt der gesamte Nachlass der spanischen Erbschaftsteuer, also auch das auĂerhalb Spaniens liegende Vermögen.
FreibetrÀge

Das spanische Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene FreibetrÀge vor, die vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben abhÀngen.
Es gibt FreibetrĂ€ge nach dem nationalen Erbschaftssteuergesetz und nach den regionalen Erbschaftssteuergesetzen, die auch fĂŒr AuslĂ€nder greifen. Da seit 2015 fĂŒr nicht in Spanien ansĂ€ssige Erben die meist gĂŒnstigeren regionalen Regelungen angewendet werden können, konzentrieren wir uns hier auf letztere.
In den meisten FÀllen sind die FreibetrÀge relevant, die sich aus dem VerwandtschaftsverhÀltnis ergeben. Weitere FreibetrÀge können unter bestimmten Voraussetzungen in SonderfÀllen zur Anwendung kommen, z.B. bei behinderten Erben, bei Lebensversicherungen, bei der Vererbung des Hauptwohnsitzes oder von Betriebsvermögen.
Die meisten autonomen Regionen Spaniens haben von ihrer Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der FreibetrÀge Gebrauch gemacht und die vom Zentralstaat festgelegten FreibetrÀge zugunsten der Erben verbessert bzw. erhöht. Dennoch kann man in Spanien von FreibetrÀgen wie in Deutschland bis zu 500.000 ⏠nur trÀumen.
FreibetrÀge nach zentralstaatlichem Recht
In Art. 20 – 2a) sp. ErbStG sind die FreibetrĂ€ge des zentralstaatlichen Erbschaftssteuergesetzes geregelt.
- Der Freibetrag fĂŒr direkte Nachkommen unter 21 Jahren besteht aus einem Grundbetrag von 15.956,87 Euro zuzĂŒglich 3.990,72 Euro fĂŒr jedes Jahr, in dem der EmpfĂ€nger unter 21 Jahre alt ist, bis zu einem Höchstbetrag von 47.858,59 Euro (Steuergruppe I).
- Der Freibetrag fĂŒr Kinder, Eltern und Ehegatten des Erblassers (Steuergruppe II) betrĂ€gt 15.956,87 EUR.
- Der Freibetrag fĂŒr Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten (Steuergruppe III) betrĂ€gt 7.993,46 EUR.
- Bei Verwandten vierten Grades oder entfernteren Verwandtschaftsgraden und Fremden (z.B. LebensgefÀhrten oder juristischen Personen) gibt es keinen Freibetrag.
Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera
FĂŒr Deutsche Erben ohne Wohnsitz in Spanien gilt erfreulicherweise seit einigen Jahren die Wahlmöglichkeit, das Steuerrecht der Balearen oder einer anderen autonomen Gemeinschaft anzuwenden, in der sich der ĂŒberwiegende Teil des Vermögens befindet oder in welcher der Erblasser ansĂ€ssig war.
Abschaffung der Erbschaftssteuer
Auf Mallorca, Ibiza, Formentera und Menorca gibt es verschiedene Erbschaftssteuerbefreiungen und FreibetrĂ€ge, von denen fĂŒr die meisten Leser vor allem die Ende 2023 eingefĂŒhrte faktische Abschaffung der Erbschaftssteuer fĂŒr Kinder, Enkel, Ehegatten und Eltern (Verwandtschaftsgruppe I) relevant sein dĂŒrfte.
Trotz dem vollstĂ€ndigen Erlass der Erbschaftssteuer fĂŒr Erben der Verwandtschaftsgruppe I ist zu beachten, dass
- die Pflicht zur Abgabe einer ErbschaftsteuererklĂ€rung in Spanien natĂŒrlich weiterhin besteht, auch wenn letztlich kein Geld eingezahlt werden muss
- NachlassgegenstÀnde, die sich in Spanien befinden, bleiben in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- die Steuerbefreiung nicht fĂŒr die Wertzuwachssteuer/PlusvalĂa gilt
Steuerbefreiungen und FreibetrÀge
Bei Erben zweiten und dritten Grades, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen wurde die Erbschaftssteuer nicht abgeschafft. Hier greift auf den Balearen mit der seit November 2023 gĂŒltigen Neuerung ein Freibetrag in Form einer 50% oder 25%-Reduzierung des Steuerendbetrages.
Daneben sind etwaige zusĂ€tzliche AbzĂŒge und VergĂŒnstigungen zu prĂŒfen, etwa wegen Behinderung, auf die als Hauptwohnsitz genutzte Immobilie, auf Lebensversicherungen, Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile, GĂŒter, die zum historischen oder kulturellen Erbe Spaniens oder der Balearen gehören, auf bestimmte Kraftfahrzeuge, Immobilien von landwirtschaftlichem Interesse oder in Schutzgebieten oder bei aufeinanderfolgenden Ăbertragungen.

SteuersÀtze Erbschaftssteuer Mallorca
Die Tabellen mit den SteuersĂ€tzen finden sich in Art. 33 Nr. 1 und Nr. 2 des Steuergesetzes der Balearen, wobei der zweite Absatz fĂŒr Erbschaften der Verwandschaftsgruppe I und II, also bei erbenden Kindern oder Ehegatten gilt. Bei letzterer Gruppe galt bzw. gilt, sofern kein Freibetrag greift, eine Erbschaftssteuer iHv. 1% bei einer Bemessungsgrundlage bis 700.000âŹ.
Mit den SteuersĂ€tzen wird zunĂ€chst der vorlĂ€ufige Steuerbetrag ermittelt. Wie hoch die endgĂŒltige Erbschaftssteuer ist, hĂ€ngt dann noch von einem Koeffizienten ab, mit welchem der vorlĂ€ufige Betrag zu multiplizieren ist. Dieser Koeffizient variiert je nach Vorvermögen und Verwandtschaftsgrad. Etwa bei blutsverwandten Erben zweiten und dritten Grades greift bei einem Vorvermögen bis 400.000⏠der Multiplikator 1,2706%, s. Tabelle in Art. 34 Steuergesetz der Balearen. BetrĂ€gt das Vorvermögen weniger als 400.000 ⏠und ist der Erbe ein direkter Abkömmling oder ein Ehegatte der Steuerklasse I, betrĂ€gt der Faktor 1 und erhöht die Erbschaftsteuer nicht.
Zum GlĂŒck gibt es aber die oben genannten FreibetrĂ€ge, die die Erbschaftsteuerlast auch fĂŒr AulĂ€nder reduzieren oder ganz aufheben.
Abgabe der ErbschaftssteuererklÀrung in Spanien

Je nach ZustĂ€ndigkeit ist das Erbschaftssteuerformular beim zentralen Finanzamt in Madrid (AEAT) oder beim lokalen Finanzamt der autonomen Region einzureichen. Die ErbschaftssteuererklĂ€rung erfolgt mit dem Modelo 650 oder 652. Bei Deutschen oder Schweizern mit Wohnsitz auĂerhalb Spaniens ist das zentrale Finanzamt in Madrid (AEAT) zustĂ€ndig, auch wenn die anwendbaren SteuersĂ€tze dem regionalen Erbschaftssteuerrecht entstammen. Bei auslĂ€ndischen Erben mit Wohnsitz in Spanien ist das regionale Finanzamt fĂŒr die Erbschaftssteuer zustĂ€ndig.
Ăber einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, der die Erbschaft abwickelt, wird das Formular ausgefĂŒllt und mit allen verlangten Nachweisen digital eingereicht. Kein Grundbuchamt wird eine Immobilie umschreiben und keine Bank wird ein Konto des Erblassers auflösen, wenn nicht die Abgabe der ErbschaftssteuererklĂ€rung beim Finanzamt nachgewiesen wird.
Wer den Verkauf der Immobilie plant, muss beachten, dass ein KÀufer nur eingetragen werden kann, wenn zuvor die Erbschaft im Grundbuch eingetragen wurde. Dies ist nur mit förmlicher Erbschaftsannahme und ErbschaftssteuererklÀrung möglich.
Das spanische Erbschaftssteuergesetz sieht fĂŒr Nicht-Residenten eine Verpflichtung vor, einen Steuervertreter zu bestellen, welcher in Spanien ansĂ€ssig ist und den oder die Erben vor dem spanischen Fiskus vertritt.
Frist
Die Frist fĂŒr die ErbschaftssteuererklĂ€rung betrĂ€gt sechs Monate ab dem Todestag und kann auf Antrag innerhalb der ersten fĂŒnf Monate nach dem Todestag auf zwölf Monate verlĂ€ngert werden.
Anrechnung und Doppelbesteuerung
FĂŒr die Erbschaftssteuer gibt es zwischen Spanien und Deutschland kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Andere LĂ€nder wie Frankreich, Griechenland oder Schweden haben ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer.
Allerdings ist auf nationalstaatlicher gesetzlicher Ebene oftmals geregelt, dass die im anderen Land bezahlte Erbschaftssteuer angerechnet wird.
Nach § 21 deutsches ErbStG kann die in Spanien bezahlte Erbschaftssteuer unter den dortigen Voraussetzungen auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden. Auch in Spanien kommt eine Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer in Betracht, wenn der Wohnsitz des Erben in Spanien ist und Teil der Erbmasse in Deutschland.
VerjÀhrung der Erbschaftssteuer in Spanien
Die VerjÀhrung von Steuern tritt in Spanien grundsÀtzlich 4 Jahre ab dem letzten Tag der regulÀren Zahlungsfrist ein. Es kann aber auch sein, dass die VerjÀhrungsfrist erst spÀter zu laufen beginnt, insbesondere bei deutsch-spanischen ErbfÀllen oder anderen internationalen Sachverhalten. Die Idee die spanische Erbschaftssteuer durch Abwarten zu umgehen kann damit nach Hinten losgehen.
Wertzuwachssteuer
Neben der Erbschaftssteuer fĂ€llt bei Erbschaften grundsĂ€tzlich die Wertzuwachssteuer (PlusvalĂa) an. Diese wird von den Gemeindeverwaltungen oder lokalen FinanzĂ€mtern bei der Ăbertragung von spanischen Immobilien erhoben.
Auch bei der Wertzuwachssteuer ist die Sechsmonatsfrist zu beachten. Nach einer Entscheidung des spanischen Verfassungsgerichts vom 26.10.2021 darf die Wertzuwachssteuer fĂŒr FĂ€lle vor dem 10.11.2021 nicht mehr erhoben werden.
Fragen und Antworten
Allgemein gesprochen nach 4 Jahren und sechs Monaten nach dem Todestag. Wenn der Wohnsitz des Erblassers nicht in Spanien gilt das aber nicht unbedingt.
Nein, aber es gibt je nach Region Steuerbefreiungen von bis zu 100% fĂŒr bestimmte Personengruppen wie z.B. direkte Nachkommen.