Abwicklung einer Erbschaft in Spanien
Für Erben, die nicht vor Ort sind und kein Spanisch sprechen, kann ein Erbfall mit Vermögen in Spanien eine Herausforderung sein.
Rechtsanwalt Cebulla unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung einer Erbschaft mit Vermögen auf Mallorca oder in anderen Regionen Spaniens. Mit einer notariellen Vollmacht ist die Anwesenheit der Erben vor Ort in den meisten Fällen nicht notwendig.
Teilen Sie uns mit, über welche Erbnachweise Sie eventuell bereits verfügen. Wir prüfen gerne, ob diese für die Abwicklung des Nachlasses in Spanien ausreichen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Von Amts wegen werden spanische Behörden bei einer Erbschaft nicht tätig.
- Die Erben müssen sich selbst um die Erbschaftsabwicklung kümmern bzw. einen Rechtsanwalt beauftragen.
- Verschiedene Unterlagen müssen zusammengestellt bzw. beantragt werden.
- Es muss eine spanische (notarielle) Urkunde zur Annahme der Erbschaft unterzeichnet werden.
- Mit der Urkunde zur Erbschaftsannahme und der Erbschaftssteuererklärung kann dann z.B. ein Konto aufgelöst werden oder die Berichtigung des Grundbuchs erfolgen.
Weitergehende Informationen Erbrecht Spanien
- Nachlassabwicklung Spanien
- Umschreibung des spanischen Grundbuchs bei einer Erbschaft
- Erbschaftssteuer Spanien
- Kontoauflösung nach Todesfall
- Beantragung einer Steuernummer für die Erben
- Grundbuchauszug und Grundbuch-Suche für eine geerbte Immobilie
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