Abwicklung einer Erbschaft in Spanien

Ein Erbfall mit Vermögen in Spanien kann für Erben, die nicht vor Ort sind und kein Spanisch sprechen, eine Herausforderung sein.

Rechtsanwalt Cebulla hilft Ihnen gerne bei der Abwicklung einer Erbschaft mit Vermögen auf Mallorca oder auch in anderen Teilen Spaniens. Mit einer notariellen Vollmacht ist die Anwesenheit der Erben vor Ort in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Teilen Sie uns mit, über welche Erbnachweise Sie eventuell bereits verfügen. Wir prüfen gerne, ob diese für die Abwicklung des Nachlasses in Spanien ausreichen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Von Amts wegen werden spanische Behörden bei einer Erbschaft nicht tätig.
  • Die Erben müssen sich selbst um die Erbschaftsabwicklung kümmern bzw. einen Rechtsanwalt beauftragen.
  • Verschiedene Unterlagen müssen zusammengestellt bzw. beantragt werden.
  • Es muss eine spanische (notarielle) Urkunde zur Annahme der Erbschaft unterzeichnet werden.
  • Mit der Urkunde zur Erbschaftsannahme und der Erbschaftssteuererklärung kann ein Konto aufgelöst werden und die Berichtigung des Grundbuchs erfolgen.

Weitergehende Informationen Erbrecht Spanien

📞  ✉️

Wir freuen uns über Ihre Nachricht

Stellen Sie hier eine unverbindliche Anfrage für eine erste Einschätzung. Die erste Beantwortung Ihrer Anfrage ist kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn wir in der Folge für Sie tätig werden oder Sie eine weitergehende Beratung wünschen.