
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der NIE vor Ort auf Mallorca. Ansonsten können Sie sich, wenn Sie die spanische Bürgernummer selbst beantragen möchten und in Spanien sind, auch an die zuständigen Polizeibehörden vor Ort wenden. Außerhalb Spaniens sind die spanischen Auslandsvertretungen bei der Beantragung der NIE behilflich.
Rechtsanwälte können über die Anwaltskammer der Balearen die NIE mit einer beglaubigten Vollmacht im Namen der Mandanten beantragen. Zur Erteilung dieser Vollmacht müssen Sie für einen kurzen persönlichen Termin vor Ort in Palma de Mallorca sein. Ebenso ist es möglich, eine notarielle Vollmacht zu erteilen. Bei Beantragung über die Anwaltskammer in Palma liegt uns die NIE dann nach ca. 4 Wochen vor.
Wir beantragen die NIE auf Mallorca für 400 EUR* – für jede weitere Person bei gemeinsamer Beantragung 200 EUR*
*Die genannten Kosten gelten für EU-Bürger (inkl. Schweiz und Liechtenstein) und verstehen sich inklusive 21% MwSt. und den Behördengebühren. Falls Sie nicht persönlich in Palma erscheinen können, kommen noch Kosten für eine notarielle Vollmacht hinzu.
Mit unserer Hilfe vereinfacht sich die Antragstellung hier vor Ort erheblich und Sie bekommen die NIE relativ zügig. Sie ersparen sich die langen Wartezeiten für einen Termin und vermeiden Komplikationen, Missverständnisse und Stress mit der Ausländerbehörde.
Über einen Rechtsanwalt bekommen Sie auch kurzfristig einen Termin zur Beantragung der NIE. Wie gesagt ist dafür aber Ihre persönliche Anwesenheit im Zentrum von Palma notwendig. Oder wir vertreten Sie mit einer notariellen Vollmacht. Eine notarielle Vollmacht können Sie von überall in Spanien, aber genauso auch bei einem Notar in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erteilen. Den Vollmachttext auf Spanisch bereiten wir Ihnen vor.

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Was ist eine NIE-Nummer?
Die NIE-Nummer ist eine allgemeine Bürger-Identifikationsnummer und einheitliche Personenkennziffer zur Identifikation von Nicht-Spaniern. Wer als Ausländer aus spanischer Sicht in Spanien wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen unterhält, bekommt auf Antrag eine solche Bürgernummer.
Die NIE besteht aus einem Buchstaben, sieben Zahlen und einem Kontrollbuchstaben (z. B. X1234567-L) und bleibt ein Leben lang gleich. Ausgeschrieben bedeutet NIE auf Spanisch Número de Identidad de Extranjero, was übersetzt in etwa Ausländeridentitätsnummer bedeutet.
Diese Bürgernummer wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil registriert. Beim spanischen Finanzamt dient die NIE nach separater Anmeldung zugleich als Steuernummer und wird dann NIF genannt Número de Identificación Fiscal.
Eine NIE oder NIF muss bei allen möglichen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden angegeben werden. Auch auf spanischen Verträgen wird die NIE bei den persönlichen Daten der Vertragsschließenden genannt.
Wer braucht eine NIE?
Jeder, der eine Verbindung zu Spanien hat, die über einen Urlaubsaufenthalt hinausgeht. Im Zweifel schadet es auf keinen Fall, die NIE zu haben. Wer plant, einen Zweitwohnsitz in Spanien zu unterhalten oder wer dauerhaft nach Spanien auswandern will, braucht früher oder später die NIE.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Empadronamiento oder beim Ausländerregister für EU-Bürger werden ohne NIE nicht funktionieren. Auch für den Abschluss von Versorgungsverträgen (Strom, Wasser, Internet etc.) oder Versicherungen oder für die Anmeldung eines Pkw in Spanien kommt man um die Bürgernummer nicht herum. Auch spanische Banken verlangen teils die NIE, um ein Konto zu eröffnen. Eine Firma gründen oder sich selbstständig machen geht natürlich auch nur mit der NIE.
Jeder Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in Spanien benötigt genauso die NIE, auch wenn es sich nur um ein Feriendomizil handelt. Immobilienkäufer und Erben müssen zur Eintragung im Grundbuch vorab die NIE beantragen. Auch dann, wenn die Immobilie sofort verkauft wird. Auch Minderjährige. Ohne NIE kommt man beim spanischen Grundbuchamt und beim Finanzamt nicht weiter.
Welche Unterlagen werden für den NIE-Antrag benötigt und wie ist der Ablauf?

Für den NIE-Antrag wird das offizielle Antragsformular EX15, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und die Quittung der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren benötigt. Bei Nicht-EU-Bürgern wird noch ein Nachweis darüber verlangt, was mit der NIE bezweckt werden soll.
Wenn wir den Antrag für Sie übernehmen, müssen Sie bei einem kurzen persönlichen Termin bei der Anwaltskammer in Palma lediglich Ihren gültigen Ausweis, Pass oder die Identitätskarte dabeihaben. Das Antragsformular EX15 füllen wir Ihnen vorab aus.
Bei notarieller Bevollmächtigung benötigen wir die Vollmacht im Original mit Echtheitszertifikat (Apostille), einschließlich einer separaten beglaubigten Kopie des Ausweises oder Passes. Diese Unterlagen können Sie uns per Einschreiben oder mit einem Dienstleister wie UPS oder DHL senden.
Wie lange dauert es, bis ich die NIE dann habe?
Sie bekommen die NIE nach ca. vier Wochen, nachdem wir den Antrag eingereicht haben (Stand Januar 2023). Zum Teil kann es auch etwas schneller gehen. In den Sommermonaten kann es zu Verzögerungen kommen. Wir reichen den Antrag immer umgehend ein. Wie lange die Behörde dann benötigt, liegt leider nicht in unserem Einflussbereich.
Wenn Sie die NIE selbst bei der Polizei beantragen, sind die Wartezeiten für einen Termin meist lang, dafür bekommen Sie die NIE dann aber in der Behörde noch am selben Tag. Bei Beantragung über ein spanisches Konsulat bekommt man die NIE per E-Mail, idR. innerhalb weniger Wochen.
Wo und wie kann man die NIE selbst beantragen?
Sie können sich zur Beantragung der NIE in Eigenregie an die spanischen Konsulate und Botschaften wenden (u. a. in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München, Zürich, Genf, Bern, Wien). Auf der Webseite der jeweiligen Auslandsvertretung finden Sie weitere Hinweise.
Vor Ort in Spanien kann man die NIE-Nummern bei den Ausländerbehörden Extranjería oder bei der Polizei beantragen. Zumindest auf Mallorca ist diese Behörde aber nicht gerade für Effektivität und Bürgerfreundlichkeit bekannt. Termine können bzw. müssen online vorab beantragt werden. Die Wartezeiten auf einen Termin sind zum Teil exorbitant lange. Das ist aber regional unterschiedlich. Auf der Webseite zur Terminvergabe finden Sie die Anschriften der Ausländerämter.
Ist eine auf Mallorca beantragte NIE in ganz Spanien gültig?
Ja. Es handelt sich um eine spanienweit einheitliche Nummer, unabhängig davon, wo sie beantragt wurde.
Wie lange ist eine NIE gültig?
Die Nummer an sich bleibt ein Leben lang gleich. Teils war in der Vergangenheit auf den Bescheinigungen vermerkt, dass diese nur für drei Monate gültig sind. Inzwischen ist auf den NIE-Zertifikaten aber keine zeitliche Begrenzung mehr angegeben.
Macht mich die NIE zum Residenten?
Nein. Ob der Steuer-Wohnsitz in Spanien ist, bestimmt sich nach den einschlägigen Steuergesetzen (183-Tage Regel, Lebensmittelpunkt etc.). Die NIE ist nur eine gemeinsame Kennziffer für Behörden.
Die Beantragung der NIE darf nicht mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Empadronamiento oder beim EU-Ausländerregister (grüne Karte) verwechselt werden. Das sind separate Vorgänge, die durchaus steuerrechtlich relevant sein können.
Um die Bürgernummer NIE zur Steueridentifikationsnummer zu machen, muss die NIE hier beim spanischen Finanzamt mit dem Formular Modelo 030 angemeldet werden. Auch das ist ein separater Vorgang. Auf dem Formular zur Aktivierung der NIE beim Finanzamt kann dann gewählt werden, ob der Wohnsitz in Spanien ist oder nicht.
Im Zweifel sollten Sie sich beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann als beim spanischen Finanzamt registrierter Colaborador die Aktivierung der NIE als Steueridentifikationsnummer ohne besondere Vollmacht im Namen der Mandanten vornehmen.
Was ist der Unterschied zwischen NIE und DNI?
In Spanien gibt es eine allgemeine Bürgernummer für spanische Staatsbürger. Diese einheitliche Personenkennziffer für Spanier wird DNI genannt. DNI steht auch als Synonym für den spanischen Personalausweis, auf dem diese Nummer vermerkt ist. Eine NIE-Nummer hingegen ist für Nicht-Spanier, für Ausländer aus spanischer Sicht.
Die DNI ist eine Identifikationsnummer für Spanier. Die NIE ist eine Identifikationsnummer für Nicht-Spanier. Beide Nummern sind 9-stellig. Die NIE beginnt mit einem Buchstaben und hat sieben Zahlen und einen Kontrollbuchstaben am Ende. Die DNI besteht aus acht Zahlen und einem Kontrollbuchstaben.