Benötigen Sie die NIE-Nummer?
Mit unserer Hilfe ersparen Sie sich lange Wartezeiten auf einen Termin und vermeiden Komplikationen.
✅kurzfristige Termine vor Ort in Palma möglich
✅Antragstellung auch ohne Ihre Anwesenheit vor Ort möglich
✅Ersparen Sie sich Stress und Komplikationen

Ablauf
Wir können Ihnen beim NIE-Antrag auf zwei Arten helfen:
- Wenn Sie auf Mallorca sind und für einen kurzen Termin am Vormittag ins Zentrum von Palma kommen können, können wir die NIE gemeinsam bei einem persönlichen Termin beantragen. Kurzfristige Termine sind oft möglich. Sie benötigen hierfür nur Ihren Ausweis oder Pass bzw. eine beglaubigte Kopie hiervon.
- Alternativ können Sie bei einem Notar in Ihrer Nähe (in Spanien oder außerhalb Spaniens) eine notarielle Vollmacht unterzeichnen, mit der wir die NIE in Ihrem Namen beantragen. Wir senden Ihnen eine Vorlage für die Vollmacht zu oder klären die Details direkt mit Ihrem Notar.
Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht mit Ihren Daten und dass Sie eine NIE benötigen.
Für die Vorbereitung des Antragsformulars benötigen wir von Ihnen eine Kopie oder ein Foto von Ihrem Pass oder Ausweis und die folgenden Angaben:
- Die Vornamen Ihrer Eltern.
- Ihre Wohnsitzadresse.
- E-Mailadresse und Telefonnummer.
- Mit der NIE verfolgter Zweck.
Herr Cebulla beantragt die NIE-Nummern in der Regel über die Anwaltskammer in Palma, die als Verbindungsstelle zur Ausländerbehörde handelt. Die NIE-Nummer liegt dann meist innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung vor. Wenn Sie die NIE so schnell wie möglich benötigen, gibt es die Möglichkeit, die NIE direkt bei der Ausländerbehörde oder der Polizei in Spanien zu beantragen, was aber aufwändiger ist.
Nach Erhalt der NIE muss diese dann noch mit dem Modelo 030 beim staatlichen Finanzamt AEAT angemeldet bzw. aktiviert werden.
Kosten
Die genannten Beträge verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer und Behördengebühren.
- Anzahlung 100€ bei Beauftragung p.P.
- 400€ bei Erhalt der NIE (also insgesamt 500€ für den ersten Antragsteller)
- 250€ für jede weitere Person bei gleichzeitiger Beantragung, z.B. Ehepartner, Geschwister, Bekannte, Miterben etc.
- Zzgl. Notargebühren bei Beantragung mit Vollmacht + zzgl. Versandkosten der Vollmacht.
- 150€ Aktivierung der NIE – Einreichung des Modelos 030
- 500€ Expresszuschlag
Dauer
Nach Einreichung des Ihres Antrags über die Anwaltskammer erhalten wir die NIE manchmal in zwei Wochen, manchmal aber auch erst deutlich später.
Gerade in den Sommermonaten kommt es leider oft zu Verzögerungen. Die konkrete Dauer kann meist zum Zeitpunkt der Antragstellung erfragt werden.
Eine Verkürzung der Bearbeitungszeit durch direkte Antragstellung bei der Ausländerbehörde ist in dringenden Fällen gegen Aufpreis ggf. möglich.
Was ist eine NIE?
Die NIE-Nummer ist eine Bürgeridentifikationsnummer bzw. ein Personenidentifikator für Nicht-Spanier in Spanien. Wer aus spanischer Sicht als Ausländer wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen in Spanien hat, erhält auf Antrag eine solche Bürgernummer.
Ausgeschrieben bedeutet NIE auf Spanisch Número de Identidad de Extranjero, was wörtlich übersetzt „Identitätsnummer für Ausländer“ bedeutet. Diese Bürgernummer wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil registriert.
Beim spanischen Finanzamt dient die NIE nach separater Anmeldung zugleich als Steuernummer und wird dann NIF Número de Identificación Fiscal genannt. Die NIE oder NIF muss bei allen möglichen Anträgen, Erklärungen, Formalitäten gegenüber spanischen Behörden und vor allem bei Steuererklärungen angegeben werden. Auch auf spanischen Verträgen wird die NIE bei den persönlichen Daten der Vertragsschließenden genannt.
Für was benötigt man die NIE?
Ohne NIE-Nummer kommt man beim spanischen Grundbuchamt und beim Finanzamt nicht weiter. Wer eine Immobilie erwerben möchte oder Erbe eines Hauses oder einer Wohnung in Spanien geworden ist, benötigt eine NIE, auch wenn es sich nur um eine Ferienimmobilie handelt. Immobilienkäufer und Erben benötigen die spanische Identifikationsnummer bei der Unterzeichnung des Notarvertrages oder allerspätestens für die Bezahlung der Grunderwerbssteuer und die Eintragung ins Grundbuch. Dies gilt auch für Erben, die die Immobilie sofort verkaufen wollen.
Auch für den Abschluss von Versorgungsverträgen (Strom, Wasser, Internet etc.) oder Versicherungen oder für die Anmeldung eines Pkw in Spanien kommt man um die Bürgernummer nicht herum. Auch spanische Banken verlangen teils die NIE, um ein Konto zu eröffnen. Eine Firma gründen oder sich selbstständig machen geht natürlich auch nur mit der NIE.
Daneben wird die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Empadronamiento oder beim Ausländerregister für EU-Bürger mit Wohnsitz in Spanien ohne NIE nicht funktionieren.
Fragen und Antworten
Für die Beantragung der NIE sind das amtliche Antragsformular EX15, ein gültiger Reisepass oder Personalausweis bzw. eine beglaubigte Kopie davon sowie der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr erforderlich. Bei Staatsangehörigen von Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist zusätzlich ein Nachweis über den beabsichtigten Verwendungszweck der NIE erforderlich. Bei nicht persönlicher Antragstellung benötigen wir eine notariell beglaubigte Vollmacht. Wenn Sie uns beauftragen, achten wir auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen.
Ja, es ist eine einheitliche Nummer für ganz Spanien, unabhängig vom Ort der Beantragung.
Jeder, der eine Verbindung zu Spanien hat, die über einen Urlaubsaufenthalt hinausgeht. Im Zweifelsfall kann es nicht schaden, die NIE zu haben. Wer einen Zweitwohnsitz in Spanien plant oder dauerhaft nach Spanien auswandern will, braucht früher oder später die NIE.
In Spanien gibt es eine einheitliche Personennummer für spanische Staatsangehörige. Diese einheitliche Personen-ID für Spanier wird DNI genannt. DNI ist auch ein Synonym für den spanischen Personalausweis, auf dem diese Nummer steht. Eine NIE-Nummer hingegen ist für Nicht-Spanier, also für Ausländer aus spanischer Sicht.
Für jeden, der in Spanien steuerpflichtig ist oder wird. Wer eine Immobilie erbt oder kaufen möchte, muss die NIE mit dem Modelo 030 aktivieren, was wir gerne für Sie auch ohne Ihre Anwesenheit in Spanien erledigen können. Damit wird die NIE zur Steuernummer.
Nein. Ob der Steuerwohnsitz in Spanien liegt, bestimmt sich nach den einschlägigen Steuergesetzen (183-Tage-Regel, Mittelpunkt der Lebensinteressen usw.). Bei der NIE handelt es sich lediglich um eine allgemeine Identifikationsnummer für Behörden. Die Beantragung der NIE ist nicht mit der Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung (Empadronamiento) oder der Eintragung in das Register für EU-Ausländer (grüne Karte) zu verwechseln. Dies sind getrennte Vorgänge. Auf dem Formular Modelo 030 zur Aktivierung der NIE beim Finanzamt kann ausgewählt werden, ob der Wohnsitz in Spanien ist oder nicht.
Die NIE-Nummer bleibt ein Leben lang gleich und ist ein Leben lang gültig. Auch wenn Sie Spanien wieder verlassen.
Ja, allerdings kann sich das sowohl vor Ort in Spanien als auch bei den spanischen Auslandsvertretungen manchmal kompliziert gestalten. Es ist nicht immer einfach, zeitnah einen Termin zu bekommen. Noch schwieriger ist es, wenn Sie Fragen haben. Sie können die NIE aber natürlich auch in Eigenregie bei den spanischen Konsulaten und Botschaften (u.a. in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, München, Zürich, Genf, Bern, Wien) beantragen, wenn Sie bei der Auslandsvertretung die für Sie zuständig ist einen Termin bekommen. Vor Ort in Spanien kann man die NIE-Nummer bei den Ausländerämtern Extranjería bzw. bei der Polizei beantragen. Allerdings ist diese Behörde zumindest auf Mallorca nicht gerade für ihre Effizienz bekannt. Man muss sich vorab online für einen Termin registrieren und dann alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt vorlegen können. Die Wartezeiten auf einen Termin sind teilweise exorbitant lang. Das ist aber regional unterschiedlich. Auf der offiziellen Webseite zur Terminvergabe können Sie ein Ausländeramt in Ihrer Nähe auswählen und sich für einen Termin registrieren.
Das ist unterschiedlich. Vor Ort in Spanien bei der Polizei oder beim Ausländeramt sind die Wartezeiten für einen Termin meist lang, dafür erhalten Sie die NIE in den meisten Fällen aber noch am selben Tag direkt nach der Beantragung. Bei Beantragung über ein spanisches Konsulat erhält man die NIE per E-Mail, in der Regel innerhalb weniger Wochen. Bei Beantragung über die Anwaltskammer der Balearen in Palma vergehen normalerweise ca. 3-6 Wochen bis die NIE vorliegt, zum Teil dauert es aber auch länger.
Bei einem spanischen Notar kosten Vollmachen normalerweise ca. 50 – 70 EUR. Bei Notaren in Deutschland ist bei einer bloßen Unterschriftsbeglaubigung mit einem ähnlichen Kostenrahmen zu rechnen.